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scheidung

Scheidung

16. November 2016astrid201610

Scheidung

Gerade bei Trennung und Scheidung und ist Mediation dem rein juristischen Verfahren vorzuziehen:

  • Je früher im Verlauf von Konflikten eine Mediatorin aufgesucht wird, umso kürzer und schmerzfreier verläuft die Trennung für alle Beteiligten.
  • Eskalation wird gemindert, was zum einen den Aufwand und die Mühe, die eine eskalierte Auseinandersetzung mit sich bringen würde, bedeutend verringert. Zum anderen ist die gütliche Regelung von grossem Vorteil für alle weiteren Familienmitglieder und das gesamte Beziehungsnetz.
  • Zeit und Kosten werden gespart, da eine aussergerichtliche Einigung nicht an die gerichtlichen Zeitfenster gebunden ist.
  • Allen Beteiligten wird zu einer nachhaltigen Einigung verholfen.
  • Jede Partnerschaft und jede Familie ist einzigartig. Ein juristisches Verfahren hat nicht die Bandbreite an individuellen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Wenn Kinder da sind, verläuft die Zeit nach der Trennung und Scheidung entspannter, wenn pass – genaue Abmachungen getroffen werden können, die weit in die Zukunft reichen.
  • Zudem wird es Eltern ermöglicht, sachlich zu verhandeln und die Abmachungen zu treffen, die allen Beteiligten gerecht werden.
  • Am Ende der Mediation wird eine Scheidungsvereinbarung getroffen. Diese wird dem Gericht anschliessend als Konvention zur Genehmigung vorgelegt.

Selbst, wenn einer dsie2er Beteiligten den juristischen Weg erwägt, kann eine Mediation für individuelle Punkte der Vor- und Zwischen- oder Nachverhandlung nützlich sein.

Vorgehen

Mögliche Vorgehensweisen: Alle wichtigen Punkte für eine tragfähige Vereinbarung werden gesammelt. Mediation kann in Rahmen von gemeinsamen Treffen ablaufen,  als Shuttle-  oder Online – Mediation in der die Mediatorin mit den Medianden abwechselnde Gespräche zur Einigung führt. Die Gespräche können im Gegenüber und oder am Telefon stattfinden. Eine Kombination aus den Gesprächsformen ist möglich.

Die Mediatorin schaut, welche Punkte einig sind und welche der Nachverhandlung bedürfen.

konfliktbearbeitung

Mediation

22. August 2014astrid201610

Mediation

Mediation ist eine Möglichkeit, Konflikte konstruktiv, kreativ, effizient und mit nachhaltiger Wirkung zu bewältigen.

Das Mediationsverfahren

  • berücksichtigt Interessenlagen, die in einem gerichtlichen Prozess unbeachtet bleiben würden
  • reduziert Verfahrenskosten und Konfliktfolgekosten
  • ermöglicht flexible und unbürokratiosche Lösungen
  • schont personelle Ressourcen
  • findet in einer vertraulichen Umgebung statt

Die Mediatorin begleitet als unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess. Die Konfliktparteien (Medianden)  gelangen zu einer gemeinsamen Vereinbarung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediatorin trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist für das Verfahren verantwortlich.

Eine Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Die Mediatorin ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist; die Mediatorin bietet ihnen hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung an. Damit grenzt sich die Mediation von der gerichtlichen Verhandlung zweier Parteien und von der Schlichtung ab.

Eine Form der Mediation ist die Shuttle-Mediation. Hier moderiert die Mediatorin die Themen mit den Parteien in wechselseitigen Einzelsitzungen. Insbesondere wenn die Parteien sehr zerstritten sind, kann die Shuttle-Mediation ein geeignetes Verfahren sein. Die Shuttle-Mediation kann telefonisch erfolgen. Eine Shuttle -Mediation kann auch der Vorbereitung einer gemeinsamen Sitzung dienen, in der eine einvernehmliche Vereinbarung gestaltet und verabschiedet wird.

Eine weitere Form ist die Online – Mediation. Wenn die Medianden nicht an einen Tisch kommen können, kann die Mediation auch an einem “virtuellen Konferenzraum” stattfinden.

Es gibt einen Unterschied zwischen der Beendigung des Konfliktes und einer Konfliktlösung: Die Beendigung eines Konfliktes wirkt nicht notwendigerweise friedensstiftend, sie kann durchaus den Abbruch der Beziehungen zur Folge haben. Eine Konfliktlösung ist nur unter Einbeziehung der Struktur und den Ursachen des Konfliktes herbeizuführen. Bei einer Mediation steht die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation von therapeutischen Verfahren ab.

Voraussetzungen einer Mediation sind:

 

  • Freiwilligkeit – Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Lösung von Konflikten.
  • Verschwiegenheit – Mediatorin und Medianden äussern sich ausserhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Angaben zur Vertraulichkeit sind Teil der Mediationsvereinbarung.
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien – die Lösung des Konflikts wird von den Parteien selbst entwickelt; der Mediator hat die Prozessverantwortung für die Gesprächs- bzw. Verhandlungsführung.
  • Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen.
  • Allparteilichkeit der Mediatorin – Die Mediatorin leitet die Mediation allparteilich. Ihre Haltung zeigt eine Bereitschaft zur Identifikation der Bedürfnisse und Parteilichkeit mit jedem Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus und bezieht sich ebenfalls auf nicht – Anwesende, zum Beispiel Kinder.

Rechtliche Grundlage

In der Schweiz ist eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Darin wurden neu die Schnittstellen zur Mediation geregelt. Den Parteien steht es frei, sich anstelle eines staatlichen Gerichts- oder Schlichtungsverfahrens auf eine Mediation zu einigen.

http://www.mediationschweiz.ch/cms/fileadmin/Dokumente/Mediationsbestimmungen_ZPO.pdf

Das Mediationsverfahren ist von den Parteien zu organisieren. Der Schweizerische Dachverband Mediation (SDM)  publiziert auf seiner Homepage die Berufsregelungen.

http://www.swiss-mediators.org/cms2/fileadmin/dokumente/de/Reglemente/Berufsregeln_SDM_1.7.2008_U__berarbeitung_4.2016.pdf

Tags

Allparteilichkeit Empowerment Fragen mediatio Mediation Vereinbarung

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© 2016 mediatio Astrid Lindmar email: Kontakt@mediatio.ch