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Allparteilichkeit

Allparteilichkeit29. November 2016astrid201610

Die Allparteilichkeit der Mediatorin ist höher anzusiedeln als eine Neutralität, da Hindernisse für einen echten Dialog vermindert oder ausgeglichen werden.

Ein Beispiel:

Wenn die sprachliche Reife aufgrund des jungen Alters bei Kindern oder aufgrund einem anders-sprachigen Hintergrund nicht gleichwertig ist, findet die Mediatorin Wege, die Bedürfnisse des Kindes oder des Fremdsprachigen in einer für alle verständlichen Weise einzubeziehen.

Über mediatio

mediatio13. November 2016astrid201610

 

mediatio – Werte – Philosophie – Kultur emp

Neben der allparteilichen Haltung ist mediatio geprägt durch eine Haltung der Wertschätzung,  Offenheit und Flexibilität. Ein wesentliches Prinzip ist: Vermitteln ohne Urteilen. Bei mediatio sind mediative und  interkulturelle Kompetenzen vereint.  Die mediative Grundhaltung von mediatio bedeutet: Mitmenschlichkeit und Respekt für andere Sichtweisen sowie die Fähigkeit, die verschiedenenBedürfnisse und Interessen aller zu erkennen und zu berücksichtigen. Die Eigenverantwortlichkeit der Medianden wird bei mediatio entwickelt und gestärkt (Empowerment).

Ausbildung

Astrid Lindmar, Master of Arts Mediation, hat im Jahr 2007 ihre Ausbildung an der Europauniversität Viadrina abgeschlossen. Sie hat sich seitdem in Gewaltfreier Kommunikation bei Marshall Rosenberg weitergebildet, an der PH Zürich das Modul Partizipation besucht, sich mit systemischer Pädagogik am Helm Stierlein Institut auseinandergesetzt und ist seit 2016 zertifizierte Erwachsenenbildnerin.

Rechtliche Grundlage

In der Schweiz ist eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Darin wurden neu die Schnittstellen zur Mediation geregelt. Den Parteien steht es frei, sich anstelle eines staatlichen Gerichts- oder Schlichtungsverfahrens auf eine Mediation zu einigen. Das Mediationsverfahren ist von den Parteien zu organisieren. Der Schweizerische Dachverband Mediation (SDM)  publiziert auf seiner Homepage die Berufsregelungen.

Ablauf einer Mediation

Mediation13. November 2016astrid201610

Ablauf in 5 Phasen Phasen der Mediation

  • Sobald alle Fragen zum Mediationsverfahren, zum Auftrag,  der Rolle und der Haltung der Mediatorin geklärt sind, wird in der ersten Phase eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.
  • In der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar, sodass die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.
  • Positionen, Interessen, Sichtweisen und Hintergründe werden in der dritten Phase beleuchtet und hier beginnt die eigentliche Problembearbeitung. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, ihre Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Emotionen und Identitätsaspekte können dem Erkennen von Themenschwerpunkten dienen.
  • Das Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen findet in der vierten – der kreativen – Phase statt. Zu den einzelnen Problemfeldern werden zunächst im Wege des Brainstormings Lösungsoptionen gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Medianden bewertet und verhandelt. Die Mediatorin wird in dieser Phase Lösungensvorschläge hinterfragen und gemeinsam prüfen, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien im Einklang stehen. Zudem wird geschaut, ob und in wie weit die Vorschläge mit den äusseren Bedingungen, wie Rechte und gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind und realisierbar sind.
  •  Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Üblich ist dabei die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall. Die Abschlussvereinbarung kann, sofern dies sinnvoll oder erforderlich ist, notariell beurkundet werden.

Vereinbarung

Vereinbarung25. October 2016astrid201610

Am Ende einer Mediation steht eine – in der Regel schriftliche – Vereinbarung. Auf dem Weg dorthin verständigen sich die Medianden, während der Mediation auf konstruktive Weise zu verhandlen und werden in dieser Haltung von der Mediatorin unterstützt.

Fragen

Fragen15. December 2013astrid201610

Ihre Fragen beantworte ich gern. Senden Sie Ihre Frage in einem Email an: kontakt@mediatio.ch. Anhand der gestellten Fragen erstelle ich hier einen Schlagwortkatalog mit Antworten, Links und Informationen.

empowerment

Empowerment16. July 2013astrid201610

Die Konfliktparteien werden in der Mediation gestärkt, die jeweils eigenen Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren..

Tags

Allparteilichkeit Empowerment Fragen mediatio Mediation Vereinbarung

 +41 41 511 5132

© 2016 mediatio Astrid Lindmar email: Kontakt@mediatio.ch